Ermächtigte Übersetzerin der spanischen Sprache für den Bezirk des Schleswig‑Holsteinischen Oberlandesgerichts.
M. A. Romanische Philologie, Literaturwissenschaft.

Information
Als freiberufliche Übersetzerin biete ich Ihnen professionelle Fachübersetzungen in den Sprachkombinationen Deutsch‑Spanisch und Spanisch‑Deutsch an.
Durch die Präsidentin des Schleswig‑Holsteinischen Oberlandesgerichts bin ich ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung aus dem Spanischen ins Deutsche und umgekehrt allen Gerichten und Behörden des Landes Schleswig‑Holstein gegenüber zu bescheinigen.
Fachgebiete
- Bescheinigte / beglaubigte Übersetzungen ins Spanische und ins Deutsche: Urkunden, Zeugnisse, Zertifikate, Verträge, Patente, Gerichtsurteile, Vollmachten, Satzungen, etc.
Sollten sie eine Apostille / Überbeglaubigung der Übersetzung benötigen, können Sie diese beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
- Technische Übersetzungen ins Spanische: Gebrauchsanweisungen, Benutzerhandbücher, Produktbeschreibungen, Dokumentationen, etc.
- Marketing und Touristik: Broschüren, Flyer, Leistungsbeschreibungen, Prospekte, Speisekarten, Websites, etc.
- Übersetzungen geisteswissenschaftlicher Fachtexte ins Spanische.
- Literaturübersetzungen aus dem Deutschen in die spanische Sprache
Konditionen
Die Preise für bescheinigte Übersetzungen und Fachübersetzungen werden nach dem JVEG (Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz) berechnet.
Wenn nicht anders vereinbart, berechnet sich das Honorar nach der Anzahl der Zeilen des übersetzten Textes (Zielsprache), wobei zur Berechnung ungeachtet der verwendeten Schrift eine Zeilenlänge von 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zugrunde gelegt wird.
Das Grundhonorar beträgt 1,80 € / Zeile und wird bei elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten angewendet. Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten Texten oder nicht editierbaren Dateien (z. B. PDF-Dateien) wird ein erhöhtes Honorar von 1,95 € / Zeile berechnet. Für Texte, die Fachterminologie beinhalten, beträgt das Grundhonorar 1,95 € / Zeile und das erhöhte Honorar 2,10 € / Zeile.
Literaturübersetzungen werden pro Seite (1500 Zeichen inkl. Leerzeichen) berechnet. Der Preis pro Seite (inkl. Lektorat und Korrektorat) beträgt in etwa 25,00 €.
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Neben dem Honorar können weitere Kosten (z. B. Versandkosten) entstehen. Diese werden im Voraus vereinbart.
Kontakt
María Müller
Ermächtigte Übersetzerin der spanischen Sprache für den Bezirk des Schleswig‑Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Sie können mich gerne per E‑Mail kontaktieren:
23843 Bad Oldesloe (Schleswig‑Holstein)