Ermächtigte Übersetzerin der spanischen Sprache für den Bezirk des Schleswig‑Holsteinischen Oberlandesgerichts.
M. A. Romanische Philologie, Literaturwissenschaft.

Alfonso X El Sabio - Escuela de Traductores de Toledo

Information

Als frei­be­ruf­li­che Übersetzerin biete ich Ihnen pro­fes­sio­nelle Fachübersetzungen in den Sprachkombinationen Deutsch‑Spanisch und Spanisch‑Deutsch an.

Durch die Präsidentin des Schles­wig‑Hol­steinischen Oberlandesgerichts bin ich ermäch­tigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung aus dem Spanischen ins Deutsche und umge­kehrt allen Gerichten und Behörden des Landes Schles­wig‑Hol­stein gegen­über zu beschei­ni­gen. 

Fachgebiete

  1. Bescheinigte /​ beglau­bigte Übersetzungen ins Spanische und ins Deutsche: Urkunden, Zeugnisse, Zertifikate, Verträge, Patente, Gerichtsurteile, Vollmachten, Satzungen, etc.

Sollten sie eine Apostille /​ Überbeglaubigung der Übersetzung benö­ti­gen, kön­nen Sie diese beim Schleswig-​Holsteinischen Oberlandesgericht bean­tra­gen. Weitere Informationen dazu fin­den Sie hier.

  1. Technische Übersetzungen ins Spanische: Gebrauchsanweisungen, Benutzerhandbücher, Produktbeschreibungen, Dokumentationen, etc.
  1. Marketing und Touristik: Broschüren, Flyer, Leistungsbeschreibungen, Prospekte, Speisekarten, Websites, etc.
  1. Übersetzungen geis­tes­wis­sen­schaft­li­cher Fachtexte ins Spanische.
  1. Literaturübersetzungen aus dem Deutschen in die spa­ni­sche Sprache

Konditionen

Die Preise für beschei­nigte Übersetzungen und Fachübersetzungen wer­den nach dem JVEG (Justizvergütungs- und ‑ent­schä­di­gungs­ge­setz) berechnet.

Wenn nicht anders ver­ein­bart, berech­net sich das Honorar nach der Anzahl der Zeilen des über­setz­ten Textes (Zielsprache), wobei zur Berechnung unge­ach­tet der ver­wen­de­ten Schrift eine Zeilenlänge von 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zugrunde gelegt wird.

Das Grundhonorar beträgt 1,80 € /​ Zeile und wird bei elek­tro­nisch zur Verfügung gestell­ten edi­tier­ba­ren Texten ange­wen­det. Bei nicht elek­tro­nisch zur Verfügung gestell­ten Texten oder nicht edi­tier­ba­ren Dateien (z. B. PDF-​Dateien) wird ein erhöh­tes Honorar von 1,95 € /​ Zeile berech­net. Für Texte, die Fachterminologie beinhal­ten, beträgt das Grundhonorar 1,95 € /​ Zeile und das erhöhte Honorar 2,10 € /​ Zeile.

Literaturübersetzungen wer­den pro Seite (1500 Zeichen inkl. Leerzeichen) berech­net. Der Preis pro Seite (inkl. Lektorat und Korrektorat) beträgt in etwa 25,00 €.

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben. 

Neben dem Honorar kön­nen wei­tere Kosten (z. B. Versandkosten) ent­ste­hen. Diese wer­den im Voraus vereinbart.

Kontakt

María Müller

Ermächtigte Übersetzerin der spa­ni­schen Sprache für den Bezirk des Schles­wig‑Hol­steinischen Oberlandesgerichts.

Sie kön­nen mich gerne per E‑Mail kontaktieren:

→ info@mariamueller.net

23843 Bad Oldesloe (SchleswigHol­stein)